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Montag, 04. November 2024
Ein Student des Masterstudiums in Umweltnaturwissenschaften an der ETH Zürich erhält keine persönliche Assistenz für technisch-administrative Arbeiten zum Ausgleich seiner kognitiven Einschränkungen. Die Gewährung der Assistenz würde zu einer unzulässigen Herabsetzung der fachlichen Anforderungen an das Studium führen, zu denen die Beschaffung von Daten und Informationen sowie administrative Fähigkeiten gehören entschied das Bundesgericht im Urteil 2C_248/2023 vom 20. September 2024.
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