2C_113/2017
Mittwoch, 04. März 2020

Die Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich (Hallenstadion) und die Ticketcorner AG (Ticketcorner) hatten 2009 einen Kooperationsvertrag abgeschlossen, mit dem Ticketcorner das Recht eingeräumt wurde, mindestens 50 % aller Tickets für Veranstaltungen im Hallenstadion zu vertreiben. Das Hallenstadion schloss mit den Veranstaltern Verträge mit einer entsprechenden Ticketingklausel ab. Die WEKO stellte 2011 eine…