2C_1024/2021
Sonntag, 11. Dezember 2022

Die Übergabe der Jugendpersonalakte der Jugendanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt und der bei den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel geführten Patientenakten an das Staatsarchiv des Kantons Basel-Stadt greift in die Privatsphäre und das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Beschwerdeführers ein, ist jedoch vorliegend konventions- und verfassungsmässig. Das Bundesgericht weist im Urteil 2C_1024/2021 vom 2. November 2022 die Beschwerde der betroffenen Person ab, soweit es darauf eintritt. In diesem Urteil macht das Bundesgericht sehr interessante Ausführungen zum Thema Staatsarchiv und Abwägungen von einzelnen Rechten.