2C_1023/2021
Dienstag, 29. November 2022

Die Löschung eines Kommentars zu einem redaktionellen Beitrag der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) in einem ihrer Online-Foren oder Social-Media-Kanälen kann gemäss Urteil des Bundesgerichts 2C_1023/2021 vom 29. November 2022 rechtlich angefochten werden. Ob im Einzelfall ein unzulässiger Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit der Autorin oder des Autors vorliegt, ist nach vorgängigem Schlichtungsversuch der Ombudsstelle SRG durch die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) zu prüfen. Dies ist eine neue Version des Artikels (Update am 5. Januar 2023), mit der Ergänzung durch die begründete Fassung des Urteils, welche am 5. Januar 2023 veröffentlicht wurde.