Das Bundesgericht hatte im Urteil 2C_1018/2019 vom 16. Juli 2020 über die Rechtmässigkeit der Gymi-Prüfung eines Zürcher Realgymnasiums – wir vermuten, dass es sich um das Realgymnasium Rämibühl handeln dürfte – zu urteilen. Im Fokus stand dabei das Aufnahmereglement und die darin enthaltenen Differenzierungen von Schülern von Privatschulen und aus der 5. Klasse gegenüber denen aus der 6. Klasse, bei welchen ein Mischnotensystem zur Anwendung kommt. Das Bundesgericht beurteilt, ob das System dem Gebot der rechtsgleichen Behandlung von Art. 8 BV standhält. Nach einer eingehenden Auseinandersetzung mit der Beschwerde wies das Bundesgericht die Beschwerde ab. Der Kampf um Bildung ist, gerade bei den Gymnasien im Kanton Zürich ein sehr harter, und landet auch gelegentlich vor Bundesgericht. Interessant ist weiter, dass der Abteilungspräsident dem Gesuch um vorsorgliche Massnahmen stattgab und dem Schüler den provisorischen Besuch des Langgymnasiums für die Dauer des bundesgerichtlichen Verfahrens unter dem Vorbehalt, dass dieser die entsprechenden Leistungen am Gymnasium erbringe erlaubte. Für Eltern tut sich nun offenbar eine weitere Möglichkeit auf, neben Lernhilfen und Lernstudios, ihr Kind an das Gymnasium zu bringen. Durch vorsorgliche Massnahmen.
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