28. April 2021
Mittwoch, 28. April 2021

Im Urteil 1C_469/2019, 1C_483/2019 vom 28. April 2021 befasste sich das Bundesgericht mit illegalen Bauten ausserhalb Bauzone. Die Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verwirkt nicht nach 30 Jahren. Die Behörden können gemäss dem Bundesgericht den Abriss von Gebäuden und Anlagen, die ausserhalb der Bauzone illegal erstellt wurden, ohne Rücksicht auf den Bauzeitpunkt anordnen. Anders als bei illegalen Bauten innerhalb der Bauzone verwirkt die Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes nicht nach 30 Jahren.