26. Mai 2021
Sonntag, 13. Juni 2021

Zwölf Klimaaktivistinnen und -aktivisten, die im November 2018 eine Bankfiliale in Lausanne besetzt hatten und dafür wegen Hausfriedensbruchs verurteilt wurden, haben gemäss dem Urteil des Bundesgerichts 6B_1295/2020 vom 26. Mai 2021 nicht in einer Notstandssituation gehandendelt. Das Bundesgericht weist ihre Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Waadt in diesem Punkt ab. Recht gegeben hat das Bundesgericht im Urteil 6B_1295/2020 vom 26. Mai 2021 zehn der zwölf Personen nur in einem Nebenpunkt.

Mittwoch, 26. Mai 2021

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) erhält gemäss dem Urteil 1C_33/2020 vom 26. Mai 2021 keinen Einblick in die Akten des Strafverfahrens zum Fall des 2007 entführten und getöteten Mädchens Ylenia. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der SRG ab. Das Interesse der Angehörigen, die Sache medial ruhen zu lassen und ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht gehen gemäss dem Bundesgericht den von der SRG geltend gemachten Interessen vor.