Freitag, 26. März 2021
Das Bundesgericht informierte heute über seine Verfügung 2C_183/2021 vom 22. März 2021. Die Pflicht zum Maskentragen ab dem 5. Primarschuljahr im Kanton Bern gilt während der Dauer des beim Bundesgericht laufenden Beschwerdeverfahrens weiter. Das Gericht weist das Gesuch einer Beschwerdeführerin um Gewährung der aufschiebenden Wirkung ab.
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