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Dienstag, 12. April 2022
Der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse für die Einbürgerung kann auch mit einer genügenden Maturitätsnote in der massgeblichen Sprache erbracht werden. Das Bundesgericht heisst im Urteil 1D_4/2021 vom 8. März 2022 die Beschwerde einer Frau aus dem Kanton Bern gut.
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