Donnerstag, 08. April 2021
Das Bundesgericht schreibt mit Verfügung vom 23. März 2021 (1C_627/2020, 1C_631/2020, 1C_633/2020, 1C_639/2020, 1C_641/2020) und Urteil vom 23. März 2021 (1C_713/2020, 1C_715/2020) die Beschwerden im Zusammenhang mit Interventionen von Landeskirchen und Kirchgemeinden im Vorfeld der Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative als gegenstandslos geworden ab. Auf zwei weitere Beschwerden zur Volksabstimmung vom vergangenen November tritt es nicht ein.
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