1C_487/2020
Mittwoch, 22. Dezember 2021

Das Bundesgericht bestätigt in den Urteilen 1C_487/2020, 1C_489/2020 vom 12. November 2021 den von der Baudirektion des Kantons Zürich erlassenen kantonalen Gestaltungsplan für das Projekt "Innovationspark Zürich" auf dem Gelände des Militärflugplatzes Dübendorf. Es heisst die Beschwerden des Kantons Zürich, der Stiftung Innovationspark Zürich und zweier mit der Realisierung des Innovationsparks betrauten Gesellschaften gut und hebt den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, 3. Abteilung, 3. Kammer, vom 8. Juli 2020 (VB.2018.00760) auf.