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Donnerstag, 23. Februar 2023
Die vorsorgliche Sperrung von Bankguthaben, die im Rahmen eines russischen Rechtshilfeersuchens angeordnet wurde, wird gemäss dem Urteil des Bundesgerichts 1C_477/2022 vom 30. Januar 2023 aufrecht erhalten. Das russische Rechtshilfeersuchen als solches ist vorläufig zu sistieren. Das Bundesgericht erklärte u.a., dass Russland nach wie vor Vertragspartei des europäischen Rechtshilfeübereinkommens (EUeR) sei.
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