1C_473/2021
Sonntag, 10. Juli 2022

Das Bundesgericht weist in den Urteilen 1C_468/2021 und 1C_473/2021 vom 17. Juni 2022 zwei Beschwerden im Zusammenhang mit der Volksabstimmung in der Stadt Zürich über den "Gestaltungsplan Areal Hardturm-Stadion" ab. Das Recht der Stimmberechtigten auf freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe wurde bei der Abstimmung vom September 2020 gemäss dem Bundesgericht nicht verletzt.