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Donnerstag, 04. Mai 2023
Die in der Luzerner Gemeinde Hochdorf lancierte Initiative, mit der bis 2030 in bestimmten Bauzonen die Umstellung aller Heizungen auf die Nutzung von erneuerbaren Energien verlangt wird, ist gültig. Das Bundesgericht heisst mit Urteil 1C_391/2022 vom 3. Mai 2023 eine Beschwerde gut. Den zuständigen Behörden ist es bei einer Annahme der Initiative möglich, in der verbleibenden Zeit eine Regelung zur Kostentragung zu treffen, damit die Initiative mit der Eigentumsgarantie vereinbar ist.
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