1C_37/2019
Mittwoch, 20. Mai 2020

Das Bundesgericht weistim Urteil vom 5. Mai 2020 (1C_37/2019) die Beschwerde des Vereins KlimaSeniorinnen Schweiz und mehrerer Seniorinnen ab. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation ist 2017 zu Recht nicht auf ihr Gesuch eingetreten, mit dem sie Unterlassungen im Bereich des Klimaschutzes gerügt und eine Verschärfung der Massnahmen zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaübereinkommens gefordert hatten.