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Mittwoch, 26. Mai 2021
Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) erhält gemäss dem Urteil 1C_33/2020 vom 26. Mai 2021 keinen Einblick in die Akten des Strafverfahrens zum Fall des 2007 entführten und getöteten Mädchens Ylenia. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der SRG ab. Das Interesse der Angehörigen, die Sache medial ruhen zu lassen und ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht gehen gemäss dem Bundesgericht den von der SRG geltend gemachten Interessen vor.
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