1C_32/2024
Freitag, 25. Oktober 2024

Die Bündner Behörden haben die Benützung der Kantonsstrasse zwischen Küblis und Klosters für eine Marschkundgebung während des Weltwirtschaftsforums 2023 in Davos zu Unrecht gänzlich verwehrt. Zumindest abschnittsweise und unter Auflagen hätte die Route auf der Kantonsstrasse bewilligt werden können. Das Bundesgericht heisst im Urteil 1C_28/2024, 1C_32/2024, 1C_33/2024, 1C_34/2024 vom 8. Oktober 2024 die Beschwerden des Organisators gut.