1C_223/2023
Mittwoch, 22. Mai 2024

Das Bundesgericht heisst im Urteil 1C_223/2023 vom 22. Mai 2024 die Beschwerde im Zusammenhang mit dem Parteiwechsel der Zürcher Kantonsrätin Isabel Garcia kurz nach den Kantonsratswahlen von 2023 gut. Es überweist die Sache zum Entscheid an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Dieses wird klären müssen, ob Isabel Garcia das Stimmvolk durch ihr Verhalten getäuscht hat und dadurch die verfassungsmässig garantierten politischen Rechte der Wählerschaft verletzt wurden. Gemäss Bundesgericht ist bei Proporzwahlen davon auszugehen, dass für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Partei im Vordergrund steht und nicht die Person des oder der Kandidierenden. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass mit der Zuteilung eines Sitzes an Isabel Garcia Artikel 34 der Bundesverfassung verletzt wurde. Das Verwaltungsgericht wird die Umstände zum Parteiwechsel von Isabel Garcia abklären und anschliessend entscheiden müssen. Ein Update dieses Artikels erfolgt, wenn das schriftlich begründete Urteil vorliegt.