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Mittwoch, 29. April 2020
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gegen das neue Polizeigesetz des Kantons Bern im Urteil vom 29. April 2020 (1C_181/2019) teilweise gut. Es hebt die auf die Fahrenden ausgerichteten Regelungen betreffend Wegweisung und deren Vollzug auf, ebenso die Bestimmungen zur automatischen Verbindung jeglicher Wegweisung mit einer Strafdrohung und zum Einsatz von GPS-Geräten durch die Kantonspolizei. Nicht zu beanstanden sind die Regelungen zur Kostentragung bei Veranstaltungen mit Gewalttätigkeiten.
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