1B_637/2020
Mittwoch, 06. Januar 2021

Im Urteil 1B_637/2020 vom 29. Dezember 2020 hatte sich das Bundesgericht mit einem Fall aus dem Kanton Zürich zu befassen. Das Obergericht des Kantons Zürich bejahte das Vorliegen des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr. Das Bundesgericht entschied anders und verneinte das Vorliegen dieses Haftgrundes, der auch als «Präventivhaft» bezeichnet wird. Das Bundesgericht erklärte dabei u.a. das bei Vermögensdelikten nur ausnahmsweise eine für diesen Haftgrund notwendige Sicherheitsgefährdung vorliegen könne. Die Frage zum Vortaterfordernis lies das Bundesgericht in diesem Fall offen.