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Montag, 16. März 2020
Das Bundesgericht klärt im Urteil vom 29. Januar 2020 (1B_6/2020) die Rechtsprechung zur Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr bei Vermögensdelikten. Im konkreten Fall wird der Betroffene aus der Untersuchungshaft entlassen, da keine besonders schweren Vermögensdelikte drohen, welche die Geschädigten ähnlich treffen wie ein Gewaltdelikt.
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