1B_524/2020
Sonntag, 07. Februar 2021

Das Bundesgericht behandelt im Urteil 1B_524/2020 vom 28. Dezember 2020 das wichtige Thema der Verfahrenstrennung. Das Bundesgericht äusserte sich generell-abstrakt zwar, dass Straftaten werden gemeinsam verfolgt und beurteilt, wenn Mittäterschaft oder Teilnahme (Anstiftung oder Gehilfenschaft) vorliegt (Art. 29 Abs. 1 lit. b StPO) (E.2.3.). Im vorliegenden Fall, wo es um sexuelle Nötigung und weitere Delikte durch zwei Männer an der derselben Frau in unterschiedlichen Zeitpunkten in der gleichen Nacht geht, nahm das Bundesgericht aber keinen Fall der Mittäterschaft oder Teilnahme an. Gegen die Verfahrenstrennung sprach für das Bundesgericht auch nicht, dass sich zwei gegen dieselbe Person gerichtete Taten am selben Ort und in derselben Nacht ereignen, oder dass in beiden Verfahren die Aussagen der Geschädigten auf ihre Glaubhaftigkeit zu prüfen sind (E.2.4.).