1B_52/2021
Dienstag, 20. April 2021

Gemäss Urteil des Bundesgerichts 1B_52/2021 vom 24. März 2021 ist die Unterbringung von «Carlos» in der JVA Pöschwies noch gerechtfertigt. Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Mannes ab, mit dem dieser seine Verlegung aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies in ein Untersuchungsgefängnis im Kanton Zürich beantragt hat. Angesichts der besonderen Umstände des Einzelfalles lässt sich seine Unterbringung in der JVA Pöschwies zum Vollzug von Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft zurzeit noch rechtfertigen. Bei einem längeren Freiheitsentzug müssten Anstrengungen für eine lockerere Handhabung der Haftbedingungen gemacht werden. Das Bundesgericht bemerkt zum Schluss: Das Bundesgericht ist sich bewusst, dass dies im vorliegenden Fall besondere Anforderungen stellt. Der Rechtsstaat darf sich dieser Herausforderung und Verantwortung jedoch weiterhin nicht entziehen» (E.3.8 a.E.)