1B_293/2020
Dienstag, 08. Juni 2021

Das DNA-Profil und die Fingerabdrücke von Teilnehmern der Klima Aktion 2019 müssen gemäss den Urteilen des Bundesgerichts vom 22. April 2021 (1B_285/2020, 1B_286/2020, 1B_287/2020, 1B_293/2020, 1B_294/2020) gelöscht werden. Das Bundesgericht ordnet die Löschung des DNA-Profils und der Fingerabdrücke eines Klima-Aktivisten an, der 2019 in Basel an der Blockade einer Bank teilgenommen hat. Gleich ist zu verfahren mit den Fingerabdrücken von zwei weiteren Personen. Die von der Staatsanwaltschaft ergriffenen Massnahmen erweisen sich angesichts der gesamten Umständen gemäss dem Bundesgericht als unverhältnismässig.