1B_184/2020
Donnerstag, 10. Februar 2022

Das Bundesgericht hat in den Urteilen 1B_132/2020, 1B_184/2020 vom 18. Juni 2020 den Einsatz eines software-basierten Keyloggers zur Aufzeichnung der Tastatureingaben eines Verdächtigten in einer Drogenermittlung bewilligt. Es hat die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gutgeheissen. Als "technisches Überwachungsgerät" im Sinne des Gesetzes kann neben einem physischen Keylogger auch entsprechende Software gelten. Das Bundesgericht folgert: «Zusammenfassend ergibt sich, dass die angeordnete technische Überwachung mittels software-basiertem Keylogger die gesetzlichen Voraussetzungen nach Art. 280 lit. b StPO erfüllt und deren Genehmigung zu erteilen ist.» (E.5.3).