1B_147/2020
Montag, 04. Mai 2020

Im Urteil des Bundesgerichts vom 22. April 2020 (1B_146/2020) ging es um die bedingte Entlassung des Beschwerdeführers aus dem Strafvollzug nach Verbüssung von 2/3 der Freiheitsstrafe. Der Verteidiger macht in der Replik dann die Verletzung des Gebots der rechtsgleichen Behandlung geltend, weil andere Gefangene wegen der Corona-Krise entlassen wurden. Es ist richtig und sogar notwendig, dass in strafrechtlichen Verfahren zum Thema Haft, u.a. auch bezüglich der Untersuchungs- und der Sicherheitshaft das Thema Coronavirus (COVID-19) vor Gericht thematisiert wird.