1B_115/2019
Donnerstag, 30. Januar 2020

Das Bundesgericht behandelte im Urteil 1B_115/2019 den Fall eines estnischen Staatsangehörigen, der in London wohnt und dort als Geschäftsmann tätig ist. Dieser wurde durch Bär & Karrer Partner Eric Stupp vertreten. Die Kantonspolizei Zürich hielt ihn bei der Einreise am Flughafen Zürich auf. Dabei wurde er auch einer Leibesvisitation unterzogen. Dabei musste der Geschäftsmann u.a. mit entkleideter Unterhose in die Hocke gehen. Die vom Geschäftsmann gegen die Leibesvisitation erhobene Beschwerde wies das Obergericht des Kantons Zürich ab. Das Bundesgericht hob dass Urteil des Zürcher Obergerichts auf und stellte fest, dass die Leibesvisitation des Geschäftsmanns unrechtmässig war.