1B_111/2020
Dienstag, 14. April 2020

Die vom Kantonsgericht Wallis im massnahmenrechtlichen Nachverfahren angeordnete Sicherheitshaft gegenüber einem rückfallgefährdeten pädosexuellen Straftäter ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in Auseinandersetzung mit einem kürzlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).