18. Oktober 2021
Donnerstag, 18. November 2021

Im Urteil des Bundesgerichts 1B_59/2021 vom 18. Oktober 2021 erklärt das Bundesgericht, dass die Verwertung von Kryptobeständen Fachwissen erfordert. Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich, Abteilung Schwerpunktkriminalität, Cybercrime und Besondere Untersuchungen, muss Vorkehren treffen, um bei der vorzeitigen Verwertung beschlagnahmter Kryptobestände ein möglichst gutes Ergebnis zu erzielen. Sofern das nötige Fachwissen dazu in der Behörde nicht vorhanden ist, muss sie eine Fachperson beiziehen. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines Beschuldigten gut.