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Sonntag, 12. Dezember 2021

Der Bundesrat legt neue Vorschläge zum kollektiven Rechtsschutz vor. Die bestehende Verbandsklage soll ausgebaut werden und künftig auch die Geltendmachung von Ersatzansprüchen ermöglichen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 die Botschaft zu einer Änderung der Zivilprozessordnung zuhanden des Parlaments verabschiedet. Er erfüllt damit einen Auftrag des Parlaments. Konkret soll die bestehende Regelung der Verbandsklage in der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) angepasst, respektive ausgeweitet werden. Sie soll namentlich der Durchsetzung von Ersatzansprüchen bei sogenannten Massen- und Streuschadensfällen dienen.