1. Januar 2023
Donnerstag, 20. Mai 2021

Die Revision des Erbrechts ist eines der wichtigsten aktuellen Gesetzgebungsprojekte in der Schweiz. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 entschieden, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Mit dem neuen Recht können Erblasserinnen und Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Namentlich entfallen der Pflichtteil der Eltern, und der Pflichtteil der Kinder wird von drei Vierteln auf die Hälfte reduziert.