Tätigkeitsberichts 2018 der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Am 3. April 2019 unterbreitete die AB-BA den Geschäftsprüfungskommissionen der Eidgenössischen Räte ihren Tätigkeitsbericht 2018. Er beinhalt die zusammengefassten Erkenntnisse der AB-BA aus ihren Inspektionen bei der Bundesanwaltschaft aus dem Jahr 2018.

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) wurde per 1. Januar 2011 gebildet. Auf Grundlage des Strafbehördenorganisationsgesetzes und einer Verordnung beaufsichtigt sie die systemischen Aspekte der Tätigkeit der Bundesanwaltschaft. In diesem Bereich kann die AB-BA Empfehlungen und Weisungen erlassen. Die sieben Mitglieder der AB-BA werden von der Bundesversammlung gewählt und sind im Milizprinzip tätig. Daneben verfügt die AB-BA über ein Sekretariat.

Die Aufsichtsbehörde führt in der Regel einmal pro Monat eine Sitzung durch. Im Abstand von zwei Monaten lädt sie den Bundesanwalt ein, an den Sitzungen Auskunft zu aufsichtsrechtlich relevanten Aspekten seiner Tätigkeit zu geben.

Daneben führte die AB-BA im Jahr 2018 Befragungen bei der Bundesanwaltschaft im Rahmen der ausserordentlichen Inspektionen des Deliktfelds Völkerstrafrecht, des FIFA-Verfahrenskomplex sowie der ordentlichen Inspektion des Generalsekretariats durch. In ihrem Tätigkeitsbericht gibt die AB-BA den Stand ihrer Abklärungen Ende 2018 wieder.

• Inspektion Spionagefall Daniel Moser

Schon im Tätigkeitsbericht 2017 fasste die AB-BA ihre Erkenntnisse aus den Abklärungen zum Spionagefall Daniel Moser zusammen. Nachträglich formulierte die AB-BA gegenüber dem Bundesanwalt eine Empfehlung:

AB-BA_01_2018 – Revision des Memorandums zwischen der BA und dem NDB

Die AB-BA empfiehlt dem Bundesanwalt, die Revision des Memorandums zwischen der Bundesanwaltschaft und dem Nachrichtendienst des Bundes über die Abläufe in der Zusammenarbeit in den Bereichen Prävention und Strafverfolgung einzuleiten. Im revidierten Memorandum ist insbesondere zu definieren, aufgrund welcher Kriterien gemäss dem Nachrichtendienstgesetz (NDG; SR 121) beschaffte Informationen Eingang in von der Bundesanwaltschaft geführte Strafverfahren finden können. Die Bundesanwaltschaft unterbreitet dem Nachrichtendienst des Bundes dazu einen entsprechenden Vorschlag.

Das revidierte Memorandum liegt zwischenzeitlich vor.

• Inspektion FIFA-Verfahrenskomplex

Nachdem zwei informelle Treffen der Bundesanwaltschaft mit dem FIFA-Präsidenten aus dem Jahr 2016 publik wurden, befragte die AB-BA den Bundesanwalt und seinen Informationschef. Dabei bestätigten beide, dass zwei Treffen mit dem Präsidenten der FIFA stattfanden und erklärten die Hintergründe der Treffen.

Die AB-BA anerkennt das Bedürfnis der Strafverfolgungsbehörden, je nach Konstellation und Komplexität einer Untersuchung das weitere strafprozessuale Vorgehen mit Verfahrensbeteiligten abzusprechen und gegebenenfalls zu koordinieren. Systemisch zu hinterfragen, ist jedoch die Einbindung derartiger informeller Kontakte in das Gesamtsystem der Strafprozessordnung. Diese sieht vor, dass alle wesentlichen Verfahrenshandlungen zu protokollieren und damit zu dokumentieren sind (Art. 77 StPO). Ebenso verlangt die Strafprozessordnung, dass allen Parteien des Verfahrens, soweit sie ein rechtlich geschütztes Interesse haben, gleichermassen das Recht zukommt, Einsicht in die vollständigen Akten zu nehmen (Art. 107 StPO). Die AB-BA formulierte deshalb im November 2018 eine an den Bundesanwalt gerichtete Empfehlung, mit der Bitte, diese unverzüglich umzusetzen:

AB-BA_02_2018 – Dokumentation von Gesprächen

Die AB-BA empfiehlt dem Bundesanwalt, Gespräche mit Parteien oder anderen Verfahrensbeteiligten im Sinne der Strafprozessordnung zu Handen der Verfahrensakten zu dokumentieren (Ort, Zeit, Datum; Beschreibung der Funktionen anwesender Personen; Ziel und wesentlicher Inhalt der Gespräche).

• Inspektion Deliktfeld Völkerstrafrecht

Im Verlauf der vergangenen Jahre wurden verschiedene parlamentarische Vorstösse zu Verfahren der Bundesanwaltschaft im Bereich Völkerstrafrecht eingereicht. Dies veranlasste die AB-BA, das Deliktfeld Völkerstrafrecht einer Inspektion zu unterziehen.

Die Verfolgung von Straftaten gegen das Völkerstrafrecht ist eine relativ neue Aufgabe der Bundesanwaltschaft. Dementsprechend mussten Organisation und Verfahrensabläufe nächst entwickelt und angepasst werden, was nicht immer reibungslos gelang. Die Zusammenlegung des Bereichs Völkerstrafrecht mit der Abteilung Rechtshilfe erlaubte es, bei Bedarf weitere Personen zur Bearbeitung von Völkerstrafrechtsfällen heranzuziehen, jedoch wurde anfänglich zu stark auf bestehende Strukturen Rücksicht genommen und dem Aspekt klarer Führungsverantwortung zu wenig Bedeutung zugemessen. Die Geschäftsleitung der Bundesanwaltschaft erkannte das organisatorische Problem und leitete Massnahmen in die Wege. Die AB-BA erachtet die von der BA geschaffenen Organisationsstrukturen, insbesondere die Zusammenlegung der beiden Abteilungen Rechtshilfe und Völkerstrafrecht, als sachdienlich.

• Inspektion Generalsekretariat der Bundesanwaltschaft

Im Generalsekretariat arbeiten rund 60 Mitarbeitende, bei einem Gesamtbestand von rund 240 Mitarbeitenden der BA. Ihren Aufgaben und Zuständigkeiten widmete die AB-BA diese Inspektion. Aus Ressourcengründen werden die Resultate der Inspektion erst im zweiten Quartal 2019 vorliegen. Die Subkommission Gericht/BA der GPK wurden mündlich über erste Erkenntnisse der AB-BA informiert.

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