Jörg Arnold wurde per 1. Januar 2022 vom Stellvertretenden Chef zum Stellvertretenden Direktor vom Forensische Institut Zürich (FOR) befördert. Herzliche Gratulation!
Mit Urteil 6B_882/2021, 6B_965/2021 vom 12. November 2021 urteilt das Bundesgericht erneut im Fall «Brian». Das Bundesgericht hebt das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom vergangenen Mai auf, mit dem dieses die als "Brian" bekannte Person wegen mehrerer Delikte verurteilt hat. Das Obergericht hat sich bei seiner Verneinung der Frage, ob der Betroffene unmenschlichen und erniedrigenden Vollzugsbedingungen ausgesetzt war und sich deshalb in einer Notstandslage befand, zu Unrecht nur mit den aktuellen Haftbedingungen befasst. Es wird sich bei seinem neuen Entscheid auch mit früheren Strafen und (Zwangs-)Massnahmen auseinandersetzen müssen.
Im Urteil des Bundesgerichts 1B_59/2021 vom 18. Oktober 2021 erklärt das Bundesgericht, dass die Verwertung von Kryptobeständen Fachwissen erfordert. Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich, Abteilung Schwerpunktkriminalität, Cybercrime und Besondere Untersuchungen, muss Vorkehren treffen, um bei der vorzeitigen Verwertung beschlagnahmter Kryptobestände ein möglichst gutes Ergebnis zu erzielen. Sofern das nötige Fachwissen dazu in der Behörde nicht vorhanden ist, muss sie eine Fachperson beiziehen. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines Beschuldigten gut.
Wer an einem öffentlich zugänglichen Ort sein Gesicht verhüllt, soll mit einer Busse bestraft werden. Der Bundesrat schlägt vor, den neuen Verfassungsartikel zum Verhüllungsverbot im Strafgesetzbuch mit dem neuen Art. 332a StGB umzusetzen. An seiner Sitzung vom 20. Oktober hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum neuen Straftatbestand eröffnet. Diese dauert bis am 3. Februar 2022.
Das Berufungsurteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt vom 30. Juli 2021 im Vergewaltigungsfall Elsässerstrasse hat in den Medien und in der Öffentlichkeit grosse Beachtung gefunden. Aufgrund des grossen Echos, welches das Urteil sowie die mündliche Urteilsbegründung in den Medien erzeugt haben, wendet sich das Gericht heute selber an die Öffentlichkeit und legt Wert auf diverse Feststellungen zum Fall selber und zum Strafrecht im allgemeinen.
Das Bundesgericht beurteilte im Urteil 6B_455/2021 vom 23. Juni 2021 die Beschwerde von einem Bieler Rentner gegen die Verwahrung. Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Mannes gegen seine Verwahrung ab, der sich 2010 in Biel mit Waffengewalt der Versteigerung seines Hauses widersetzt hatte.
Das DNA-Profil und die Fingerabdrücke von Teilnehmern der Klima Aktion 2019 müssen gemäss den Urteilen des Bundesgerichts vom 22. April 2021 (1B_285/2020, 1B_286/2020, 1B_287/2020, 1B_293/2020, 1B_294/2020) gelöscht werden. Das Bundesgericht ordnet die Löschung des DNA-Profils und der Fingerabdrücke eines Klima-Aktivisten an, der 2019 in Basel an der Blockade einer Bank teilgenommen hat. Gleich ist zu verfahren mit den Fingerabdrücken von zwei weiteren Personen. Die von der Staatsanwaltschaft ergriffenen Massnahmen erweisen sich angesichts der gesamten Umständen gemäss dem Bundesgericht als unverhältnismässig.
In der staatspolitischen Kommission des Nationalrates wurde die Motion 21.3009 eingereicht. Diese soll Landesverweisungen in «eindeutigen Fällen» erleichtern. Diese Motion, welche vom Bundesrat zur Annahme empfohlen wird, ist rechtlich als äussert heikel einzustufen. Wir besprechen hier diese Motion 21.3009 mit dem erfahrenen Strafverteidiger RA Fatih Aslantas.
Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) erhält gemäss dem Urteil 1C_33/2020 vom 26. Mai 2021 keinen Einblick in die Akten des Strafverfahrens zum Fall des 2007 entführten und getöteten Mädchens Ylenia. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der SRG ab. Das Interesse der Angehörigen, die Sache medial ruhen zu lassen und ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht gehen gemäss dem Bundesgericht den von der SRG geltend gemachten Interessen vor.
Gemäss Urteil des Bundesgerichts 1B_52/2021 vom 24. März 2021 ist die Unterbringung von «Carlos» in der JVA Pöschwies noch gerechtfertigt. Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Mannes ab, mit dem dieser seine Verlegung aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies in ein Untersuchungsgefängnis im Kanton Zürich beantragt hat. Angesichts der besonderen Umstände des Einzelfalles lässt sich seine Unterbringung in der JVA Pöschwies zum Vollzug von Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft zurzeit noch rechtfertigen. Bei einem längeren Freiheitsentzug müssten Anstrengungen für eine lockerere Handhabung der Haftbedingungen gemacht werden. Das Bundesgericht bemerkt zum Schluss: Das Bundesgericht ist sich bewusst, dass dies im vorliegenden Fall besondere Anforderungen stellt. Der Rechtsstaat darf sich dieser Herausforderung und Verantwortung jedoch weiterhin nicht entziehen» (E.3.8 a.E.)
Das Bundesgericht behandelt im Urteil 1B_524/2020 vom 28. Dezember 2020 das wichtige Thema der Verfahrenstrennung. Das Bundesgericht äusserte sich generell-abstrakt zwar, dass Straftaten werden gemeinsam verfolgt und beurteilt, wenn Mittäterschaft oder Teilnahme (Anstiftung oder Gehilfenschaft) vorliegt (Art. 29 Abs. 1 lit. b StPO) (E.2.3.). Im vorliegenden Fall, wo es um sexuelle Nötigung und weitere Delikte durch zwei Männer an der derselben Frau in unterschiedlichen Zeitpunkten in der gleichen Nacht geht, nahm das Bundesgericht aber keinen Fall der Mittäterschaft oder Teilnahme an. Gegen die Verfahrenstrennung sprach für das Bundesgericht auch nicht, dass sich zwei gegen dieselbe Person gerichtete Taten am selben Ort und in derselben Nacht ereignen, oder dass in beiden Verfahren die Aussagen der Geschädigten auf ihre Glaubhaftigkeit zu prüfen sind (E.2.4.).
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