Arbeitsrechtlicher Knall bei der Miss Schweiz: Jastina Doreen Riederer per sofort freigestellt

Die amtierende Miss Schweiz, Jastina Doreen Riederer, wird ab sofort freigestellt, wie die Miss Schweiz Organisation soeben mitteilt. Von einer fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurde offenbar abgesehen. Aus der rechtlichen Optik ist letzteres natürlich sehr schade.  Es wäre sehr spannend gewesen, den arbeitsrechtlichen Prozess um die fristlose Kündigung einer amtierenden Miss Schweiz zu verfolgen. Vielleicht hätte es Jastina Doreen Riederer dann nicht nur in die Schweizer Illustrierte, sondern auch in die nächste Auflage von Streif/von Känel/Rudolph „Arbeitsrecht“ geschafft.

Die Miss Schweiz Organisation informiert wie folgt (Quelle: miss.ch, besucht am 24. Januar 2019): Nach mehreren Verstössen folgten Abmahnungen, welche bereits von der zurückgetretenen Geschäftsführerin sowie der aktuellen Miss Schweiz Organisation ausgesprochen wurden. Ebenso haben Partner deutliche Ermahnungen an die vertraglichen Pflichten der ehemaligen Miss Schweiz ausgesprochen, welche von ihr teilweise weiterhin ignoriert wurden. Die zuletzt mehrere Wochen andauernden Unerreichbarkeiten erschwerte die Zusammenarbeit zusätzlich und verunmöglichten es sogar der Organisation, Frau Riederer die Freistellung im persönlichen Gespräch mitzuteilen. Die möglichen Folgen und damit verbundene Aberkennung des Titels bei weiteren Vertragsverstössen wurden ihr bereits im November 2018 unmissverständlich und schriftlich mitgeteilt. Die Organisation bedauert diesen Schritt, welcher aufgrund der wiederkehrenden Vertragsverletzungen unumgänglich wurde.

Trotz ihrem Potenzial hielt sich das Interesse an der Person von Jastina Doreen Riederer nach der Wahl in Grenzen. Selbst die erfahrene Ex-Miss Schweiz Anita Buri konnte in ihrer aktiven Zeit als Bookerin die kommerzielle Popularität der Spreitenbacherin nicht steigern. Deshalb verlängerte die Organisation das befristete Auftragsverhältnis mit der Bookerin nicht weiter und nicht wie fälschlicherweise behauptet umgekehrt. Im Sommer 2018 wurde daher eine betriebsbedingte Lohnanpassung der damals amtierenden Miss Schweiz Jastina Doreen Riederer notwendig, welche ihrerseits bedingungslos akzeptiert wurde. Inzwischen wird diese Anpassung nachträglich unbegründet bestritten. Der angepasste Lohn wurde ihr bereits bis Ende der ursprünglich vorgesehenen Amtszeit ausbezahlt. Die Organisation bot ihr damals ebenfalls an, das Amtsjahr einvernehmlich frühzeitig zu beenden, was sie ablehnte.

Die Teilnahme an der Miss Universe Wahl in Bangkok im Dezember 2018 stellte einen ausdrücklichen und persönlichen Wunsch der damaligen Miss Schweiz dar. Da diese Teilnahme von der Organisation zu keinem Zeitpunkt weder geplant noch vertraglich zugesichert wurde, stellte es die Miss Schweiz Organisation Jastina Doreen Riederer frei, Partner für ihren persönlichen Wunsch zu gewinnen. Sie wurde nachweislich in Zusammenarbeit mit unseren Partnern in der Planung und Organisation bezüglich Anmeldeprozess, Nationalkostüm sowie der Reisekoordination unterstützt. Ihr Hauptinteresse des Amtsjahres galt vor allem der Teilnahme an der Miss Universe Wahl, um Ihrem grossen Traum als Victoria‘s Secret Model näher zu kommen. Die Identifikation mit der Vielfalt des übertragenen Amtes als Miss Schweiz fand daher nur bedingt statt.

Die Aberkennung des „Miss Schweiz“ und „Ex-Miss Schweiz“ Titels von Jastina Doreen Riederer erfolgt per sofort mit zeitlich und örtlich unbegrenzter Wirkung. Es wird daher aktuell und bis auf weiteres keine amtierende Miss Schweiz die Krone sowie den Titel tragen. Finalistinnen der Miss Schweiz Wahl 2018 rücken nicht nach.

Das nächste Casting kann nach einer Bereinigung der Eigentümerstruktur erfolgen. Die Organisation freut sich über die bereits vielen Neuanmeldungen. Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir die Bewerberinnen um etwas Geduld und danken für das Verständnis.

Nicht ausgeschlossen ist, dass doch noch einige Rechtsfragen vor dem Richter geklärt werden müssen. So wurde Jastina Doreen Riederer u.a. der Miss-Schweiz-Titel aberkannt. Ein bisher wohl einmaliger Vorgang. Auch stellen sich diverse Fragen des Persönlchkeitsrechts.

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