Nach vertiefter Analyse kommt der EDÖB in seiner heutigen Stellungnahme zum Schluss, dass das Privacy Shield Regime trotz der Gewährung von besonderen Schutzrechten für Betroffene in der Schweiz kein adäquates Schutzniveau für Datenbekanntgaben von der Schweiz an die USA gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) bietet. Aufgrund dieser auf das schweizerische Recht gestützten Einschätzung hat der EDÖB in der Staatenliste des EDÖB den Verweis auf einen «angemessenen Datenschutz unter bestimmten Bedingungen» für die USA gestrichen. Da die Einschätzung des EDÖB keinen Einfluss auf das Weiterbestehen des Regimes des Privacy Shield hat und sich betroffene Personen darauf berufen können, solange dieses seitens der USA nicht widerrufen wird, werden die Bemerkungen zum Privacy Shield in der Länderliste in angepasster Form beibehalten.
Mittwoch, 16. Oktober 2024
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