Institutionell muss daher sichergestellt sein, dass die SMD Dokumente nur im absoluten Ausnahmefall löscht, etwa auf Gerichtsbeschluss. Dass Drittelseigner Ringier (neben Tamedia und SRG) eigenmächtig einen ganzen Themenkomplex entfernen lässt, geht nicht an. Denn die Mediendatenbank ist kein beliebiges Firmen- oder Privatarchiv. Selbst in einem Firmenarchiv wäre ein solches Unterdrücken von Artikeln fragwürdig.
Gegenüber persoenlich.com wollte sich Ringier vergangene Woche zunächst nicht zu den Vorwürfen äussern: «Zu hängigen juristischen Verfahren nehmen wir grundsätzlich keine Stellung», so Ringier-Kommunikationschef René Beutner.
Am Montag hingegen sieht sich Ringier zur Intervention gezwungen. Das Medienunternehmen stellt klar: «Die SMD ist eine private Aktiengesellschaft. Insbesondere sind weder die SMD noch deren Aktionäre dem Presserat Rechenschaft schuldig», schreibt Kommunikationschef René Beutner. Er erklärt, es sei für Ringier nicht verständlich, dass der Presserat meint, er könne geschäftlich begründete Entscheidungen von Urheberrechtsinhabern kritisieren.
Quelle: persoenlich.com; Mitteilung Presserat.ch vom 15.04.2019