Planung der hochspezialisierten Medizin soll beschleunigt werden – zweistufiges Verfahren gemäss Rechtsprechung BVGer

Der Bundesrat begrüsst die Arbeit, welche die Kantone für die Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) bereits geleistet haben. Er fordert sie auf, ihre Bemühungen in den kommenden Jahren noch zu verstärken. An seiner Sitzung vom 13. September 2019 hat er einen entsprechenden Bericht gutgeheissen Der Bundesrat beabsichtigt im Moment nicht, seine subsidiäre Kompetenz zu nutzen und direkt in die Planung einzugreifen. Er will die Situation aber in drei Jahren neu prüfen.

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sieht vor, dass die Kantone das Angebot für die Hospitalisierungen im Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM) gemeinsam planen. Das Ziel ist, das Angebot zu konzentrieren, um die Qualität und Effizienz der Leistungen bei seltenen, komplexen und kostspieligen Eingriffen und Therapien zu verbessern. Der Bundesrat kann eine subsidiäre Kompetenz ausüben und direkt intervenieren, wenn die Kantone die Planung der HSM nicht zeitgerecht vornehmen.

Infolge eines 2014 vom Parlament angenommenen Postulats prüfte der Bundesrat 2016 den Stand der HSM-Planung. Dabei verzichtete er darauf, von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch zu machen, forderte die Kantone aber auf, den Konzentrierungsprozess stärker voranzutreiben.

Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
Die 2019 durchgeführte Prüfung zeigt, dass die Kantone Fortschritte erzielt, die 2016 gesetzten Ziele aber nicht vollumfänglich erreicht haben. So enthält die HSM-Spitalliste nur eine beschränkte Anzahl rechtskräftiger Leistungsaufträge an die Spitäler. Dieser Rückstand lässt sich namentlich mit einer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) aus dem Jahr 2013 erklären, die ein zweistufiges Verfahren verlangt. Zuerst ist zu bestimmen, welche Behandlungen unter die HSM fallen, dann hat deren Zuweisung an Spitäler zu erfolgen. Aufgrund dieser Rechtsprechung mussten die Stellen, die von den Kantonen mit der HSM-Planung beauftragt sind, die Planungsprozesse ändern. Diese sind nun in der Umsetzung.

Der Bundesrat hält es im Augenblick nicht für angezeigt, von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch zu machen. Er fordert die Planungsstellen jedoch auf, die HSM-Spitalliste rasch zu vervollständigen. Eine erneute Evaluation erfolgt in drei Jahren.

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