Das Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, gibt den 21 Spielbanken die Möglichkeit, ihre Spiele auch online anzubieten. Sie benötigen dafür eine Konzessionserweiterung, die vom Bundesrat erteilt wird.
Der Bundesrat hat, gestützt auf den Antrag der ESBK, die Konzessionserweiterungsgesuche der Spielbanken Baden, Davos, Luzern und Pfäffikon gutgeheissen. Es handelt sich hierbei um die ersten vier Spielbanken, die sich um eine Konzessionserweiterung beworben hatten. Bevor die Casinos mit dem Aufschalten ihrer Angebote beginnen können, muss die ESBK zuerst ihr Spielangebot prüfen und die einzelnen Spiele bewilligen.
Ab 1. Juli 2019 treten die Bestimmungen der Gesetzgebung in Kraft, welche vorsehen, dass der Zugang zu nicht bewilligten Online-Geldspielen eingeschränkt wird.