Mehr als 1’000 Personen haben am Wochenende im Rahmen der "Tage der offenen Türen – 175 Jahre Bundesverfassung von 1848" das Bundesgericht in Lausanne besucht. Das interessierte Publikum nutzte die Gelegenheit zum direkten Gespräch mit Bundesrichterinnen und Bundesrichtern sowie mit Mitarbeitenden des Gerichts.
Zum 175-Jahr-Jubiläum der Schweizerischen Bundesverfassung öffnet das Bundesgericht am Samstag 2. September und am Sonntag 3. September 2023 die Türen zu seinem Hauptsitz "Mon Repos" in Lausanne. Besucherinnen und Besucher können einen Blick ins Innere des höchsten Gerichts der Schweiz werfen, erhalten von Gerichtsmitgliedern und Mitarbeitenden Informationen aus erster Hand oder können eine Ausstellung besuchen. Um Wartezeiten bei der Sicherheitskontrolle am Eingang zu vermeiden, ist zwingend eine Anmeldung für das gewünschte Zeitfenster erforderlich.
Eine neue Art, Anwaltskanzleien zu organisieren, Digitalisierung, bundesgerichtliche Auslegungen des Berufes: Die rund 12'000 Anwältinnen und Anwälte sahen sich zuletzt mit relevantem gesellschaftlichem Wandel konfrontiert. Der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) hat deshalb, gültig ab dem 1. Juli 2023, seine gesamtschweizerischen Standesregeln (SSR) modernisiert.
Das Prozessfinanzierungsunternehmen Nivalion AG mit Sitz in Zug und weiteren Standorten in Frankfurt am Main, München und Wien hat am 6. Juni 2023 von der FINMA die Bewilligung als Verwalter von Kollektivvermögen erhalten.
Das Plenum des Bundesgerichts hat am Montag Herrn Bundesrichter Bernard Abrecht zum Präsidenten der neuen Zweiten strafrechtlichen Abteilung gewählt, die am 1. Juli 2023 ihre Tätigkeit aufnehmen wird. Die im vergangenen März neu gewählten Bundesrichter Herr Yann-Eric Hofmann und Herr Jean Métral werden der Zweiten strafrechtlichen Abteilung, beziehungsweise der Vierten öffentlich-rechtlichen Abteilung zugeteilt. Herr Bundesrichter Bernard Abrecht, bisher Mitglied der Vierten öffentlich-rechtlichen Abteilung, wird ab dem 1. Juli 2023 das Präsidium der neuen Zweiten strafrechtlichen Abteilung übernehmen.
Walder Wyss hat ein Bankensyndikat unter der Führung der Zürcher Kantonalbank als Mandated Lead Arranger, Bookrunner, Koordinator und Agent bei der neuen Kreditvereinbarung über CHF 150 Millionen für die Bauwerk Gruppe beraten.
Im Herbst 2023 vergibt der Bundesrat neue Spielbankenkonzessionen für die Jahre 2025 bis 2045. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) hat sämtliche 29 eingegangenen Konzessionsgesuche formell geprüft. 28 Gesuche erfüllen die Anforderungen und werden nun inhaltlich bewertet. Einzig das Gesuch für die Zone Schaffhausen erfüllt die Anforderungen nicht. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. April 2023 beschlossen, auf das Gesuch nicht einzutreten.
Die Schweizerische Post feiert am 1. Januar 2024 ihren 175. Geburtstag. Zu diesem festlichen Ereignis modernisiert die Post ihr Logo. Das neue Logo wird wesentlich einfacher. Es besteht aus einem stilisierten roten Schweizerkreuz mit einem prägnanten schwarzen P auf postgelbem Hintergrund. Künftig gibt es für die Post in der ganzen Schweiz nur noch ein Logo. Das Logo wird damit zum verbindenden Element der Sprachregionen. Unter dem neuen Logo steht die Post für Bewährtes und Neues. Es ist Ausdruck der sich verändernden, zukunftsorientierten Post. Hier finden Sie die Informationen der Post zum neuen Logo. Aus der Sicht der Anwalts- und Juristenbranche ist natürlich sehr zu hoffen, dass das Poststellennetz und die Öffnungszeiten nicht ausgedünnt werden.
Die Farner Gruppe, eine Portfoliogesellschaft von Waterland Private Equity, hat ihre Agenturallianz «Team Farner» um die SEMSEA erweitert. Die in Zürich ansässige SEMSEA Suchmaschinenmarketing AG ist spezialisiert in den Bereichen Online- und Suchmaschinenmarketing. Bär & Karrer war als Rechtsberaterin der Farner Gruppe in dieser Transaktion tätig.
In der Notverordnung vom 16. März 2023 über zusätzliche Liquiditätshilfe-Darlehen und die Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken hat der Bundesrat u.a. festgehalten, dass der Zugang zu amtlichen Dokumenten nach Öffentlichkeitsgesetz ausgeschlossen ist. Der Ausschluss der vom Öffentlichkeitsgesetz garantierten Zugangsrechte der Bürgerinnen und Bürger über den Weg einer notrechtlichen Verordnung wirft grundsätzliche Rechtsfragen auf.
Die Gerichte bestätigen, dass die WEKO ihre Rolle als Wettbewerbshüterin gut wahrnimmt und die Rechte der Parteien hochhält, teilt die WEKO mit. Trotzdem drohen politische Vorstösse das Kartellgesetzes zu schwächen. Zudem führten SARS-CoV-2 sowie die Kriegssituation in der Ukraine zu kartellrechtlichen Fragen.
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