Das Plenum des Bundesgerichts hat am Montag Herrn Bundesrichter Bernard Abrecht zum Präsidenten der neuen Zweiten strafrechtlichen Abteilung gewählt, die am 1. Juli 2023 ihre Tätigkeit aufnehmen wird. Die im vergangenen März neu gewählten Bundesrichter Herr Yann-Eric Hofmann und Herr Jean Métral werden der Zweiten strafrechtlichen Abteilung, beziehungsweise der Vierten öffentlich-rechtlichen Abteilung zugeteilt. Herr Bundesrichter Bernard Abrecht, bisher Mitglied der Vierten öffentlich-rechtlichen Abteilung, wird ab dem 1. Juli 2023 das Präsidium der neuen Zweiten strafrechtlichen Abteilung übernehmen.
Walder Wyss hat ein Bankensyndikat unter der Führung der Zürcher Kantonalbank als Mandated Lead Arranger, Bookrunner, Koordinator und Agent bei der neuen Kreditvereinbarung über CHF 150 Millionen für die Bauwerk Gruppe beraten.
Im Herbst 2023 vergibt der Bundesrat neue Spielbankenkonzessionen für die Jahre 2025 bis 2045. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) hat sämtliche 29 eingegangenen Konzessionsgesuche formell geprüft. 28 Gesuche erfüllen die Anforderungen und werden nun inhaltlich bewertet. Einzig das Gesuch für die Zone Schaffhausen erfüllt die Anforderungen nicht. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. April 2023 beschlossen, auf das Gesuch nicht einzutreten.
Die Schweizerische Post feiert am 1. Januar 2024 ihren 175. Geburtstag. Zu diesem festlichen Ereignis modernisiert die Post ihr Logo. Das neue Logo wird wesentlich einfacher. Es besteht aus einem stilisierten roten Schweizerkreuz mit einem prägnanten schwarzen P auf postgelbem Hintergrund. Künftig gibt es für die Post in der ganzen Schweiz nur noch ein Logo. Das Logo wird damit zum verbindenden Element der Sprachregionen. Unter dem neuen Logo steht die Post für Bewährtes und Neues. Es ist Ausdruck der sich verändernden, zukunftsorientierten Post. Hier finden Sie die Informationen der Post zum neuen Logo. Aus der Sicht der Anwalts- und Juristenbranche ist natürlich sehr zu hoffen, dass das Poststellennetz und die Öffnungszeiten nicht ausgedünnt werden.
Die Farner Gruppe, eine Portfoliogesellschaft von Waterland Private Equity, hat ihre Agenturallianz «Team Farner» um die SEMSEA erweitert. Die in Zürich ansässige SEMSEA Suchmaschinenmarketing AG ist spezialisiert in den Bereichen Online- und Suchmaschinenmarketing. Bär & Karrer war als Rechtsberaterin der Farner Gruppe in dieser Transaktion tätig.
In der Notverordnung vom 16. März 2023 über zusätzliche Liquiditätshilfe-Darlehen und die Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken hat der Bundesrat u.a. festgehalten, dass der Zugang zu amtlichen Dokumenten nach Öffentlichkeitsgesetz ausgeschlossen ist. Der Ausschluss der vom Öffentlichkeitsgesetz garantierten Zugangsrechte der Bürgerinnen und Bürger über den Weg einer notrechtlichen Verordnung wirft grundsätzliche Rechtsfragen auf.
Die Gerichte bestätigen, dass die WEKO ihre Rolle als Wettbewerbshüterin gut wahrnimmt und die Rechte der Parteien hochhält, teilt die WEKO mit. Trotzdem drohen politische Vorstösse das Kartellgesetzes zu schwächen. Zudem führten SARS-CoV-2 sowie die Kriegssituation in der Ukraine zu kartellrechtlichen Fragen.
EDÖB rät den Nutzenden zu einem bewussten Umgang mit KI-gestützten Anwendungen und erinnert Unternehmen an ihre Pflichten.
Die Gründer von GetYourLawyer AG, Dominic Rogger, Matthias Isler und Muriel Voelkle, haben mittels eines Management-Buy-Outs per Ende März 2023 die Aktien der Ringier Axel Springer Schweiz AG übernommen.
Ein Investorenkonsortium, das von Union Bancaire Privée, UBP SA (UBP) und The Risk Management Group (Suisse) S.A. (RMG) beraten wurde, hat mit den Eigentümern des Hôpital de La Tour in Meyrin eine Sale-and-Leaseback-Transaktion abgeschlossen. Das Hôpital de La Tour wird langfristiger Mieter der beiden von dem Investorenkonsortium erworbenen Gebäude. Die Betriebsgesellschaft des Spitals bleibt in den Händen der derzeitigen Eigentümer. Walder Wyss beriet UBP und RMG in allen Aspekten dieser Transaktion.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA und die Schweizerische Nationalbank SNB informieren, dass von den Problemen gewisser Bankinstitute in den USA keine direkte Ansteckungsgefahr für den Schweizer Finanzmarkt ausgeht. Die für die Schweizer Finanzinstitute geltenden strengen Kapital- und Liquiditätsanforderungen sorgen für die Stabilität der Institute. Die Credit Suisse erfüllt die an systemrelevante Banken gestellten Anforderungen an Kapital und Liquidität. Die SNB wird im Bedarfsfall der CS Liquidität zur Verfügung stellen.
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