Mit der Totalrevision der heute bestehenden Verordnung über die Sicherstellung des Trinkwassers in Notlagen wird beabsichtigt, Mangellagen zu vermeiden und die Resilienz von Betreibern von Wasserversorgungsanlagen zu stärken. Die heute gültige Verordnung wurde am 1. Januar 1992 in Kraft gesetzt. Sie wird modernisiert sowie dem neuen Landesversorgungsgesetz (LVG) angepasst.
Der sachliche Zuständigkeitsbereich des Bundes wird im Vergleich zur geltenden Verordnung nicht ausgeweitet. Die überregionale Koordination und Zusammenarbeit wird hervorgehoben. Der Vollzug der Verordnung liegt weiterhin bei den Kantonen. Die Aufgaben der kantonalen Stellen und der Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind klarer definiert und Vorschriften reduziert worden. Die Zuständigkeit der Kantone wird dadurch gestärkt.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. September 2019.