Michael Lauber als Bundesanwalt wieder gewählt

Mit 129 Stimmen (notwendig gewesen wären 122 Stimmen) wurde Michael Lauber heute von der Bundesversammlung wieder zum Bundesanwalt gewählt.

 

Der Bundesanwalt leitet die Bundesanwaltschaft fachlich, personell und organisatorisch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Er kann einzelne Geschäfte den stellvertretenden Bundesanwälten, dem Generalsekretär, den Abteilungsleitenden oder den Staatsanwälten des Bundes zur selbständigen Erledigung übertragen. Der Bundesanwalt und seine beiden Stellvertreter werden von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt.

Hier ist der Lebenslauf von Michael Lauber:

Persönliche Daten
Geboren 1965

Ausbildung und beruflicher Werdegang
ab 1.1.2012 Bundesanwalt 2010 – 2011 Präsident des Aufsichtsrates der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)

2004 – 2009 Geschäftsführer des Liechtensteinischen Bankenverbandes (LBV)
2001 – 2004 Leiter Financial Intelligence Unit (FIU) Liechtenstein
2000 – 2001 Rechtsanwalt in Zürich Geschäftsführer SRO PolyReg, Schweiz
1995 – 2000 Chef Zentralstelle Organisierte Kriminalität Bundesamt für Polizei, Bern, Schweiz
1993 – 1995 Chef Spezialfahndung 1 Kriminalpolizei Kanton Bern, Schweiz
1992 – 1993 Untersuchungsrichter Kanton Bern, Schweiz
1992 Abschluss des Rechtsstudiums an der Universität Bern und Erlangung des Anwaltspatents

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