Der interessante Artikel von Martin Berweger, Bruno Mahler und Loris Baumgartner, Wenger & Vieli AG wird wie folgt in der traditionellen AJP-Kurzzusammenfassung beschrieben:
„Die notarielle Beglaubigung ist ein beurkundungsrechtlicher Vorgang, welcher in Lehre und Rechtsprechung bisher kaum thematisiert worden ist. Dabei bieten Beglaubigungen spannende Anwendungsmöglichkeiten und mit dem technologischen Fortschritt sowie der Digitalisierung sind neue Formen hinzugekommen. Dieser Grundlagenbeitrag legt dar, dass die Beglaubigung eine Unterform der öffentlichen Beurkundung und damit ein bundesrechtlicher Begriff ist. Ausserdem werden neue Formen der Beglaubigung untersucht. Schliesslich wird das Beglaubigungsverfahren erörtert, einschliesslich der Unparteilichkeit des Notars, der Zuständigkeit und der Folgen von Verfahrensmängeln. Abschliessend wird untersucht, ob und inwieweit sich Beglaubigungen als Alternative zur vorsorglichen Beweisabnahme eignen können.“ (Quelle: AJP/PJA 9/2020)