Lenz & Staehelin gab heute die Ernennung der neuesten Partner und Counsel bekannt. Nathalie Vetsch Cevallos, Lukas Aebi, Severin Christen und Flavio Delli Colli wurden neu in die Partnerschaft der Kanzlei aufgenommen, und zwar per 1. Januar 2025. Die Beförderung von zwei weiteren Anwälten, Isy Sakkal und Alexander Wintsch, zu Counseln wurde ebenfalls kommuniziert. Herzliche Gratulation!
Starten Sie in das neue Arbeitsrechtsjahr 2025 mit viel aktuellem Know-how und den hochinteressanten Themen «Interne Untersuchungen – aus dem Blickwinkel der Anwaltskanzlei und der Rechtsabteilung», «Arbeitsrecht im Fussball», «Jahresrückblick Rechtsprechung Arbeitsrecht 2024», «Key Persons in M&A und Acqui-Hires» sowie «Personalverleih». Sieben renommierte Referentinnen und Referenten präsentieren im bewährten Format der «Neujahrestagung» im Zürcher Widder Hotel praxisorientiert wichtige und aktuelle arbeitsrechtliche Themen.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur "Verordnung über den Einsatz von elektronischen Mitteln zur Ton- und Bildübertragung in Zivilverfahren" zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Stellungnahmen hat er insbesondere die Anforderungen an die Datensicherheit und den Datenschutz verschärft. Der Bundesrat setzt die Verordnung auf den 1. Januar 2025 in Kraft.
Am 10. und 11. Oktober 2024 hat am Bundesgericht in Lausanne das 23. Treffen der obersten deutschsprachigen Verwaltungsgerichte stattgefunden. Die Delegationen des Verwaltungsgerichtshofs Österreich, des Bundesverwaltungsgerichts Deutschland, des Verwaltungsgerichtshofs Fürstentum Liechtenstein und des Schweizerischen Bundesgerichts trafen sich am Freitag zu Arbeitssitzungen.
Dr. Simone Nadelhofer (3. v.l.) und Matthias Gstoehl (l.) wechselten per heute als Partner von LALIVE zu Schellenberg Wittmer. Dr. Simone Nadelhofer ist Expertin für die Abwicklung komplexer inländischer und grenzüberschreitender Verfahren sowie interner und staatlicher Untersuchungen mit Schwerpunkt auf Wirtschafts- und Finanzkriminalität, einschliesslich Korruption, Betrug, Geldwäsche, Cyberkriminalität, ESG und Verstößen am Arbeitsplatz. Matthias Gstoehl bringt umfangreiche Erfahrung in komplexen nationalen und länderübergreifenden Verfahren und (internen) Untersuchungen mit. Seine Expertise umfasst Wirtschaftskriminalität, einschließlich Korruption, Betrug und Geldwäsche, Vermögensrückgewinnung, Insolvenz, internationale Rechtshilfe, internationale Sanktionen und ESG-Rechtsstreitigkeiten. Sowohl Simone Nadelhofer als auch Matthias Gstoehl werden in Zürich ansässig sein und damit die führende Position der Kanzlei in den Bereichen Streitbeilegung und Wirtschaftskriminalität weiter stärken. Auf dem Bild sind weiter Dr. Stéphanie Chuffart-Finsterwald, Partnerin, sowie Petra Spring, Counsel (r.), zu sehen.
Das ist die erste Folge vom neuen LAWSTYLE® YOUNG Podcast. Das VISCHER Summer Trainee Programm 2024 startete am 15. Juli 2024 und dauert acht Wochen. Die vier Summer Trainees erhalten dabei einen fundierten Einblick in das anwaltliche Berufsleben, jeweils unterstützt durch eine «Gotte» oder einen «Götti». Neben der praktischen Arbeit an Mandaten aus verschiedenen Fachgebieten nehmen sie an «Case Study Lunches» und zahlreichen anderen fachlichen und sozialen Veranstaltungen teil. Wir sprechen im von Robin A. Brunner moderierten Podcast mit Rona Lengen und Noah Casot über ihre Erfahrungen.
Am 28. August 2024 fand im Careum Zürich ein grosser Anlass zur Erbschaftssteuerinitiative der Juso statt. Die Initiative, die Erbschaften ab CHF 50 Millionen zu 50% besteuern will, bewegt derzeit die Gemüter. Die Referenten (Andrea Opel, Stefan Oesterhelt und Stefan Kuhn) zeigten auf, dass die Initiative mit zentralen Verfassungsprinzipien bricht, jedoch wohl trotzdem als gültig einzustufen ist. Ein zentrales Thema des Anlasses war die jüngste Stellungnahme des Bundesrats vom 21. August 2024, in der er klarstellte, dass Betroffene bei Annahme der Initiative ohne steuerliche Konsequenzen ins Ausland ziehen können. Die bundesrätliche Beruhigungspille kommt nach Auffassung der Referenten genau zur richtigen Zeit. Der berühmte Satz aus „Hotel California“ – „You can check out any time you like, but you can never leave“ trifft folglich nicht zu – so das Fazit des Abends.
Im Urteil 5A_691/2023 vom 13. August 2024 hat das Bundesgericht einen äusserst wichtigen und praxisrelevanten Leitentscheid zur Berechnung von Fristen gefällt. So hat das Bundesgericht klargestellt, wie die in Monaten festgelegten Fristen – der wichtigste Anwendungsfall ist die Gültigkeit der Klagebewilligung, die den Kläger berechtigt, die Klage innerhalb von drei Monaten nach ihrer Zustellung bei Gericht einzureichen –zu berechnen sind. Hier sind einige Schlüsselausführungen: «Daraus folgt, dass beim Europäischen Fristenübereinkommen der Tag des fristauslösenden Ereignisses mit dem Tag, an dem die Frist zu laufen beginnt, zusammenfällt […]» (E.4.3.1.3). «Schliesslich kann angefügt werden, dass Fristen - wie dies das Europäische Fristenübereinkommen vorsieht - aus Gründen der Rechtssicherheit grundsätzlich nach ein und derselben Methode berechnet werden sollten, und zwar unabhängig davon, ob sie sich aus dem materiellen Recht oder dem Prozessrecht ergeben. Gründe, weshalb zivilprozessuale Fristen zwingend anders zu berechnen wären als Fristen des materiellen Zivilrechts oder des Prozessrechts anderer Rechtsgebiete, sind jedenfalls nicht ersichtlich. Erst recht nicht einsichtig ist, weshalb nach Tagen und Monaten bestimmte (zivilprozessuale) Fristen unterschiedlich berechnet werden sollten, indem bei nach Tagen bestimmten Fristen nur die entsprechende Anzahl Tage voll zur Verfügung steht, während bei nach Monaten bestimmten Fristen systematisch ein zusätzlicher Tag zur Verfügung stehen soll.» (E.5.5.4.2). «Als Ergebnis der Auslegung von Art. 142 Abs. 1 und 2 ZPO ist demzufolge festzuhalten, dass Art. 142 Abs. 2 ZPO in dem Sinn auszulegen ist, als der "Tag, an dem die Frist zu laufen begann", sich nicht nach Art. 142 Abs. 1 ZPO richtet, sondern auf den Tag des fristauslösenden Ereignisses Bezug nimmt. Der Beschwerdeführer hat demnach auch in Anwendung von Art. 142 Abs. 2 ZPO die Klagefrist gemäss Art. 209 Abs. 3 ZPO verpasst […].» (E.5.6). «Nach dem Ausgeführten besteht kein Normkonflikt zwischen Art. 142 Abs. 2 ZPO und dem Europäischen Fristenübereinkommen und braucht die Frage des Verhältnisses zwischen diesem und jenem nicht beantwortet zu werden.» (E.5.7). Im vorliegenden Fall entschied das Bundesgericht, dass die dreimonatige Klagefrist mit dem Datum der Zustellung der Klagebewilligung zu laufen begann und dass der Kläger seine Klage einen Tag zu spät eingereicht hatte. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben wurde der Beschwerde des Klägers dennoch stattgegeben, wobei darauf hingewiesen wurde, dass die Frage der korrekten Berechnung von Monatsfristen bis zu diesem Urteil umstritten war (E.6).
Das Prozessieren vor Bundesgericht richtet sich nach Massgabe der Regeln des BGG und nicht der StPO. Die Prozessregeln des BGG zeitigen jedoch eine faktische Vorwirkung weit in das Strafverfahren nach StPO hinein. Ein Weiterzug an das Bundesgericht in Strafsachen muss mithin deutlich vorher strategisch eingeplant werden. In diesem neuen Format Praxisseminar mit Workshop werden mit dem Referenten Dr. Kenad Melunović Marini, Rechtsanwalt und Fachanwalt SAV Strafrecht, die daraus sich ergebenden verschiedenen theoretischen (dogmatischen) und praktischen Aspekte anhand von Urteilen des Bundesgerichts erarbeitet und diskutiert.
Kellerhals Carrard hat ein Büro in Gstaad eröffnet. Ab sofort sind die Türen von Kellerhals Carrard an der Promenade 58 (1. Stock oberhalb der Berner Kantonalbank) in Gstaad für die Klientschaft offen. Die hellen und einladenden Räumlichkeiten bieten alles, was wichtig ist, um die bei Kellerhals Carrard gewohnte Qualität, Menschlichkeit und Nähe sicherzustellen.
Die Women's White Collar Defense Association (WWCDA) ist ein internationales Netzwerk mit 49 Sektionen in Nordamerika, Europa, Lateinamerika und im asiatisch-pazifischen Raum. Die WWCDA fördert die gemeinsamen Geschäfts- und Berufsinteressen von Anwältinnen und anderen Fachleuten, die sich auf die Verteidigung von Wirtschaftskriminellen und andere Verteidigungs- und Compliance-Tätigkeiten spezialisiert haben. Pascale Köster, Partnerin Walder Wyss, wurde zur Leiterin der Schweizer Sektion der Women's White Collar Defense Association (WWCDA) gewählt. Herzliche Gratulation!



SOCIAL MEDIA