Literaturtipp nach Genfer Uber-Verbot: René Hirsiger über die Sharing Economy, insbesondere Uber (SZW 2019 (4/19), S. 372 ff.)

Wie SRF berichtet, hat Genf als erster Kanton Uber verboten. Die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Diensten der Sharing Economy ist relativ komplex. Diesbezüglich sehr zu empfehlen ist der Aufsatz „Sharing Economy: Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Plattform-Beschäftigten“ von René Hirsiger, Partner der renommierten Arbeitsrechtskanzlei Blesi Papa, aus der SZW (SZW 2019 /4/19), S. 372 ff.).

René Hirsigers Aufsatz ist die Teile «Sharing Economy und Plattform-Beschäftigungen», «Das Beschäftigungsverhältnis mit einer Plattform aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht» sowie «Fallbeispiel Uber» gegliedert. Im ersten Teil stellt der Autor die Sharing-Economy in ihren Grundzügen anhand von verschiedenen Beispielen vor. Den Kern des Artikels bildet dann die Betrachtung des Beschäftigungsverhältnisses mit einer Plattform aus der sozialversicherungsrechtlichen Perspektive.

Dabei werden die konventionellen Merkmale zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Einkommen, d.h. diejenigen aus der Old-Economy, als nur bedingt tauglich für die Beurteilung von Plattform-Beschäftigten angesehen. René Hirsiger zeigt auf, welche Kriterien für die Beurteilung bei Plattformen sinnvoll sind. Schliesslich geht er noch auf das Fallbeispiel Uber ein. Als Konklusion erklärt der Autor, dass die Unterscheidung zwischen selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit den Eigenheiten der neuen Arbeitsformen angepasst werden muss. In erster Linie seien nun Behörden und Gerichte gefordert, den ihnen zustehenden Ermessensspielraum differenziert und sachgerecht anzuwenden. Auch in der digitalisierten Arbeitswelt sei das Einkommen einer Person gestützt auf die Umstände des Einzelfalles zu beurteilen. Einheitliche, generische Aussagen zu Plattform-Beschäftigungen seien deshalb nicht möglich.

Hier geht es zum Artikel zu einem Verfahren, welches Dr. René Hirsiger führte: Arbeitsgericht Zürich: Verpasste Klagefrist von Art. 336b OR

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