Lenz & Staehelin vertritt Mastercard vor WEKO

Anfang 2021 eröffnete die WEKO eine Untersuchung gegen Mastercard wegen einer möglichen Behinderung des National Cash Scheme (NCS) von SIX und erliess gleichzeitig vorsorgliche Massnahmen. Aufgrund einer Beschwerde von Mastercard waren die vorsorglichen Massnahmen bisher nicht rechtskräftig. Zwischenzeitlich haben sich die Umstände verändert, weshalb die WEKO ihre vorsorglichen Massnahmen aufhebt. Lenz & Staehelin vertritt Mastercard in diesem Verfahren.

Die WEKO schuf mit den vorsorglichen Massnahmen für Banken die Möglichkeit, bereits während der laufenden Untersuchung Mastercard-Debitkarten herauszugeben, welche rein technisch in der Lage gewesen wären, NCS-Transaktionen zu verarbeiten. Zu diesem Zweck hätte das NCS-System neben dem Mastercard-System auf den Karten aufgebracht werden dürfen (sogenanntes «Co-Badging»), das NCS-System hätte aber noch nicht aktiv genutzt werden können. Es hat sich nun gezeigt, dass die Karten herausgebenden Banken diese Möglichkeit nicht nutzen. SIX hat daher den Markteintritt von NCS bis zum Abschluss der Untersuchung verschoben. Damit entfällt die Grundlage für eine vorsorgliche Regelung.

Die Untersuchung wird, wie die WEKO mitteilt, unabhängig von der Aufhebung der vorsorglichen Massnahmen ergebnisoffen fortgeführt.

Team von Lenz & Staehelin

Das Team von Lenz & Staehelin wird von Marcel Meinhardt geleitet und umfasst die Associates Luzius Sidler und Till Haechler (alle Competition).

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