Künstliche Intelligenz: Schweiz befindet sich in guter rechtlicher Ausgangslage

Künstliche Intelligenz (KI) hat bereits zu zahlreichen, aufsehenerregenden Anwendungen geführt, beispielsweise in der Bilderkennung, der medizinischen Diagnostik, der Sprachübersetzung oder der Mobilität. Wie ein vom Bundesrat in Auftrag gegebener Bericht zeigt, ist die Schweiz für die Anwendung und die Herausforderungen von künstlicher Intelligenz grundsätzlich gut aufgestellt. In verschiedenen Bereichen besteht jedoch in unterschiedlichem Ausmasse Handlungsbedarf. Dieser ist erkannt und wird weitgehend bereits angegangen. Der Bundesrat hat den unter Federführung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) verfassten interdepartementalen Bericht an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 zur Kenntnis genommen. Auf der Grundlage des Berichts werden nun strategische Leitlinien erarbeitet.

Für die Schweiz ist es zentral, die Potenziale, die sich durch die neuen Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz ergeben, zu nutzen. Dazu gilt es, bestmögliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten, damit die Schweiz sich als einer der führenden innovativen Standorte für Forschung und Entwicklung im Bereich von KI weiter etablieren kann. Gleichzeitig gilt es, die mit der Anwendung von künstlicher Intelligenz verbundenen Risiken zu erkennen und rechtzeitig Massnahmen zu ergreifen.

Der vom Bundesrat in Auftrag gegebene Bericht nimmt eine breite Auslegeordnung und sorgfältige Analyse der relevanten Rahmenbedingungen im Hinblick auf eine verantwortungsvolle Nutzung von künstlicher Intelligenz vor. Weiter beleuchtet er die spezifischen Herausforderungen in verschiedenen Anwendungsfeldern über alle Politikbereiche der Bundesverwaltung hinweg und diskutiert möglichen Anpassungsbedarf auf Bundesebene.

Der allgemeine Rechtsrahmen in der Schweiz ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt grundsätzlich geeignet und ausreichend, mit neuartigen Herausforderungen der KI umzugehen. Dies umfasst Fragen der Nachvollziehbarkeit, mögliche Diskriminierungen oder Haftungsfragen von autonom agierenden KI-Systemen. Hingegen besteht in verschiedenen Politikbereichen teilweise grosser Klärungs- und Anpassungsbedarf. Dazu zählt beispielsweise der Einsatz von KI in der Mobilität, in der Sicherheitspolitik oder in Bildung und Forschung. In den meisten Bereichen wurde jedoch bereits eine Vielzahl von Massnahmen aufgegleist, welche die Herausforderungen angehen.

Zur Bearbeitung des im Bericht identifizierten zusätzlichen Handlungsbedarfs hat der Bundesrat verwaltungsinterne Prüfaufträge erteilt, namentlich im Bereich Völkerrecht sowie zur Nutzung von KI im Bereich der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung. Zudem soll geprüft werden, wie für den Einsatz von KI in der Bundesverwaltung die Koordination verbessert werden kann.

Schliesslich hat der Bundesrat das WBF (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) beauftragt, die interdepartementalen Arbeiten fortzusetzen und bis Frühjahr 2020 aus dem vorliegenden Bericht strategische Leitlinien für den Bund abzuleiten. Das UVEK wurde ausserdem beauftragt, im Rahmen der Strategie und des Aktionsplans «Digitale Schweiz» relevante sektorspezifische Massnahmen der Departemente und Ämter mit Bezug zu KI zu berücksichtigen.

Der Bericht ist das Ergebnis der Arbeiten der Interdepartementalen Arbeitsgruppe Künstliche Intelligenz, die das WBF im Herbst 2018 im Auftrag des Bundesrates etabliert hat. Unter Federführung des WBF hat die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des Berichts verschiedene thematische Arbeitsgruppen eingesetzt, welche im Rahmen ihrer Arbeiten auch zahlreiche externe Expertinnen und Experten konsultiert haben.

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