Mit dem Angriff auf die Ukraine hat Russland internationales Recht verletzt und ist grundsätzlich verpflichtet, die entstandenen Schäden in der Ukraine wiedergutzumachen. Vor dem Hintergrund internationaler Diskussionen und mehrerer parlamentarischer Vorstösse hat der Bundesrat die Verwaltung beauftragt, die Rechtsfragen im Zusammenhang mit denjenigen Geldern zu prüfen, die derzeit aufgrund der Sanktionen gegen Russland in der Schweiz eingefroren sind. Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe unter der Leitung des BJ hat die Ergebnisse dem Bundesrat zur Kenntnis gebracht.
Die Eigentumsgarantie ist ein Grundrecht
In ihrer Analyse kommt die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), des Staatssekretariats für Internationale Finanzfragen (SIF) und der Direktion für Völkerrecht (DV) unter der Leitung des BJ zum Schluss, dass die entschädigungslose Enteignung von Privateigentum rechtmässiger Herkunft nach Schweizer Recht nicht zulässig ist. Die Einziehung eingefrorener privater Vermögenswerte widerspricht der Bundesverfassung, der geltenden Rechtsordnung und verletzt internationale Verpflichtungen der Schweiz. Auch andere Staaten kennen ähnliche verfassungsmässige Rechte und Garantien.
Schweiz soll sich an internationaler Diskussion beteiligen
International werden ausserdem die Möglichkeiten für die Einziehung von Währungsreserven der russischen Nationalbank sowie von weiterem russischen Staatseigentum diskutiert. Auch die Verschärfung von Strafnormen bei der Verletzung der Sanktionen durch sanktionierte Personen wird geprüft. Die Schweiz verfolgt die Überlegungen und beteiligt sich an den Diskussionen um ihre Sichtweise einzubringen. Die Verwaltung wird den Bundesrat regelmässig über die internationalen Entwicklungen in den verschiedenen Bereichen informieren.
Die Schweiz will die Ukraine weiterhin unterstützen
Unabhängig von den Diskussionen um die gesperrten russischen Vermögenswerte hat der Bundesrat die Absicht bekräftigt, die Ukraine auch weiterhin zu unterstützen.