Kleinbankenregime: 64 Banken nehmen teil

Die FINMA teilt mit, dass 64 Banken nehmen am Kleinbankenregime teil. Diese Banken haben sich für eine Teilnahme angemeldet und erfüllen die dafür notwendigen Kriterien. Unter dem Kleinbankenregime werden kleine, besonders liquide und gut kapitalisierte Institute von bestimmten aufsichtsrechtlichen Vorgaben entlastet.

Das von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA im Jahr 2018 lancierte Kleinbankenregime wurde per 1. Januar 2020 definitiv eingeführt (Medienmitteilung). Nach Ablauf des anderthalbjährigen Pilotversuchs und der Anmeldefrist Ende Januar 2020 meldeten sich 70 Banken an. 64 Banken von ihnen erfüllen die Kriterien zur Teilnahme und werden rückwirkend auf Anfang 2020 zum Kleinbankenregime zugelassen. Der FINMA-Direktor Mark Branson: „Wir freuen uns über das grosse Interesse am Kleinbankenregime. Dies zeigt, dass der noch risikoorientiertere Umgang mit kleineren Instituten der richtige Weg war. So können wir kleinere Banken entlasten, ohne die Sicherheit des Schweizer Finanzplatzes oder der einzelnen Institute zu schwächen.“

Langfristiger Nutzen erzielen
Die FINMA erwartet, dass aufgrund der quantitativen und qualitativen Befreiungen und Erleichterungen die Institute des Kleinbankenregimes direkte und indirekte Kosten einsparen können. Denn sie können beispielsweise auf die Berechnung von risikogewichteten Aktiven und der strukturellen Liquiditätsquote verzichten und haben reduzierte Offenlegungspflichten. Der Leiter der Bankenaufsicht der FINMA, Jan Blöchliger, präzisiert: „Einerseits profitieren die kleineren Institute sofort von diesen Erleichterungen. Andererseits erzielen sie auch Einsparungen in Zukunft, weil sie den Aufwand künftiger Regulierungsänderungen vermeiden.“

56 Institute profitieren von tieferer Prüfkadenz
Ausserdem hat die FINMA das Prüfwesen für alle Institute gestrafft (Medienmitteilung): So können kleine Institute ohne sichtbar erhöhte Risiken beantragen, sich statt jährlich nur noch alle zwei Jahre oder Kleinstinstitute alle drei Jahre einer aufsichtsrechtlichen Prüfung durch ihre Prüfgesellschaft zu unterziehen. Bislang hat die FINMA 56 kleinere Institute für eine reduzierte Prüfkadenz zugelassen. Davon nehmen 19 Institute auch am Kleinbankenregime teil.

Kleinbankenregime ist freiwillig
In der Schweiz gibt es rund 200 Banken und Wertpapierhäuser der Aufsichtskategorien 4 und 5, die sich für die Teilnahme am Kleinbankenregime bewerben können. Einige Banken verzichten freiwillig auf die Teilnahme, andere erfüllen die erforderlichen Kriterien nicht. Die FINMA publiziert keine Teilnehmerliste zum Kleinbankenregime.

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