Klage wegen Verlust mit Credit Suisse Aktien gegen Eidgenossenschaft abgewiesen

Das Bundesgericht weist im Verfahren 2E_1/2024 an der Hauptverhandlung vom 23. Mai 2025 die Klage eines Ehepaars gegen die Eidgenossenschaft ab, welches beim Erwerb und Verkauf von Aktien der Credit Suisse im März 2023 einen Verlust erlitten hat. Nach Vorliegen der schriftlichen Begründung erfolgt hier ein Update des Artikels.

Das Ehepaar kaufte am 10., 13. und 15. März 2023 insgesamt 38’000 Aktien der Credit Suisse. Nachdem die Credit Suisse von der UBS im Rahmen einer Notfusion am 19. März 2023 übernommen worden war, verkaufte das Ehepaar die Aktien am 20. März 2023 mit Verlust. Die Eheleute gelangten gleichentags an den Bundesrat und verlangten die Entschädigung des erlittenen Wertverlustes. Sie argumentierten im Wesentlichen, dass sie den Aktienkauf ohne die positiven Aussagen des Bundesrates vom Dezember 2022 und vom März 2023 zur finanziellen Lage der Credit Suisse nicht getätigt hätten. Der Bundesrat lehnte das Haftungsbegehren im Juni 2023 ab.

Das Ehepaar reichte daraufhin beim Bundesgericht eine Staatshaftungsklage gegen die Eidgenossenschaft über 54’600 Franken ein.

Am Freitag 23. Mai 2025 fand in Lausanne die öffentliche Hauptverhandlung statt. Nachdem die Parteien das Wort zur Begründung ihrer Anträge erhalten hatten (Plädoyers), zog sich das Bundesgericht zur Beratung zurück. Es verkündete anschliessend mündlich das Urteil, indem es die Klage abwies. Die schriftliche Begründung des Urteils 2E_1/2024 vom 23. Mai 2025 folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

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