Keine Revision des Öffentlichkeitsgesetzes

Der Bundesrat will zum jetzigen Zeitpunkt auf eine Revision des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) verzichten. Dies hat er an seiner Sitzung vom 15. Mai 2019 entschieden. Es hat sich gezeigt, dass die geforderten Korrekturen des BGÖ weitgehend bereits auf andere Weise vorgenommen worden sind.

Im Jahr 2015 hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im Nachgang einer umfassenden Evaluation beauftragt, einen Vorentwurf für die Revision des BGÖ zu erarbeiten. Mit der Revision sollte insbesondere die Länge des Schlichtungsverfahrens verkürzt sowie der Schutz von privaten Interessen gestärkt werden. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat die entsprechenden Arbeiten zusammen mit einer interdepartementalen Arbeitsgruppe in Angriff genommen.

Dabei hat sich jedoch gezeigt, dass die bei der Evaluation des Gesetzes geforderten Korrekturen inzwischen weitgehend auf anderem Weg vorgenommen werden konnten. Dies zum einen durch die punktuelle Revision von Spezialgesetzen wie etwa im Bahninfrastrukturbereich, womit den Geheimhaltungsbedürfnissen im Kontext von Sicherheitskontrollen Rechnung getragen wurde. Zum anderen hat die Änderung der Praxis des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) bei Schlichtungsverfahren zu einer deutlichen Beschleunigung der Verfahren beigetragen. Die Verfahren sollen künftig vermehrt mündlich erfolgen.

Eine Gesetzesrevision ist somit derzeit nicht mehr notwendig, weshalb der Bundesrat vorerst darauf verzichtet. Ein allfälliger Änderungsbedarf wird bei der nächsten Evaluation des BGÖ erneut geprüft.

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